Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. In Deutschland ist sie ein geschützter medizinischer Fachberuf oder Heilberuf und unterliegt dem Podologengesetz (PodG).
Die staatlich geregelte Ausbildung (zweijährig - Vollzeit, oder dreijährig - berufsbegleitend) schließt mit einem Staatsexamen ab.
Die bisherige medizinische Fußpflege (nicht staatlich geschützt) erfüllt diese Kriterien nicht.
Die Inhalte der Ausbildung sind stark medizinisch geprägt (Anatomie & Physiologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Arzneimittellehre), weil der Beruf darauf ausgelegt ist, zum Beispiel Diabetiker mit Folgeschäden, das diabetische Fußsyndrom (DFS), zu behandeln.
Aber auch:
- Rheumapatienten
- bei Durchblutungsstörungen
- bei Einnahme von blutgerinnungshemmenden Mitteln (z.B. ASS, Marcumar...)
- Fuß- und Zehenveränderungen (Deformitäten)
- Wenn Sie ihre Füße nicht mehr selbst pflegen können oder wollen
Auch ist Hygiene und Mikrobiologie ein Schwerpunkt. Podologen unterliegen strengen hygienischen Auflagen, was das Arbeiten und die Aufbereitung der Instrumente anbelangt.
Podologie dient zur:
Prävention und Beratung
-> Vorbeugung von Problemen und Schädigungen am Fuß
Beseitigung von bereits vorhandenen Problemen
-> z.B. Hühneraugen, Druckstellen / Hornhaut
Linderung und Behandlung von Folgeschädigungen
-> z.B. durch diabetisches Fußsyndrom, rheumatisch oder durch schlechte Durchblutung bedingt
Dafür werden verschiedene Hilfsmittel und Techniken angewendet. Zum Beispiel die Spangentechnik - Orthonyxie oder Druckschutz.